Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Durchführung von Gruppensprachkursen
1. Geltungsbereich und Teilnahmevoraussetzungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Kursvertrages zwischen dem Kursteilnehmer und Deutsch Aktiv und gelten für alle Verträge über das Erteilen von Sprachunterricht gegenüber Privatkunden. Mit Vertragsunterzeichnung durch die Kursteilnehmerin oder den Kursteilnehmer wird bestätigt, dass sie oder er die AGBs gelesen hat und akzeptiert. Der Kursteilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Kosten und Zahlungsmodalitäten
2.1 Kursgebühr
Die Kursgebühr bezieht sich jeweils auf eine gesamte Kursstufe. Für die Höhe der Kosten gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste.
2.2 Prüfungsgebühr
Für die schulinterne Abschlussprüfung und den Einstufungstest werden keine Prüfungsgebühren erhoben.
2.3 Zahlungsmodalitäten
Nach der Anmeldung erhält der Kunde eine Anmeldebestätigung per Mail. Diese Anmeldebestätigung ist nur für die Kursstufe A1 eine verbindliche Anmeldung für die konkrete Kursstufe und der Kunde erhält den Kursvertrag. Für die weiteren Kursstufen ist sie eine verbindliche Prüfungszusage und eine Berechtigung zur Teilnahme an dem schulinternen Einstufungsverfahren (siehe hierzu 4.3 Einstufungstest).
Kommt ein Kursvertrag zustande, muss die Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bzw. spätestens einen Tag vor Kursbeginn gemäß der vertraglich vereinbarten Zahlungsweise gezahlt worden sein. Eine Zahlung der Kursgebühr kann vor Ort in bar oder mit Kartenzahlung (Mastercard, Visa) getätigt oder per Überweisung auf das Konto des Sprachinstituts erfolgen. Bei einer Zahlung entstehende Bankgebühren und Gebühren der Kartenzahlung gehen zu Lasten der Kursteilnehmerin bzw. des Kursteilnehmers.
2.4 Vertragsabschluss
Der Vertrag wird mit dem Zugang der Anmeldebestätigung zum Kurs beim Kunden wirksam. Die Zahlung der Kursgebühr seitens des Kunden ist die Zustimmung zum Beginn der Ausführung des Vertrags und der Kunde verliert sein Widerrufrecht.
3. Kündigung und Rücktritt
3.1 Bei Nicht-Teilnahme an einem Kurs gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
Es gelten abweichende Bedingungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die vorab eine Teilnahmebescheinigung für die Beantragung eines Visum erhalten haben (siehe hierzu 3.3).
Eine Erklärung des Rücktritts vom Vertrag oder der Verschiebung eines Kurses auf einen späteren Zeitpunkt ist immer schriftlich einzureichen. Dies kann per eingeschriebenem Brief (Geschäftsadresse) oder E-Mail (info@deutsch-aktiv.schule) erfolgen sowie durch das persönliche Einreichen der Rücktrittserklärung an der Geschäftsadresse: Deutsch Aktiv Sprachinstitut, Brüderweg 2, 44135 Dortmund.
Der Kurs kann bis 14 Tage vor dem jeweiligem Kursbeginn kostenlos auf einen späteren Kurs verschoben werden, wenn das neue Kursdatum innerhalb von 12 Monaten des ersten gebuchten Kurses liegt. Bei einer Kündigung oder Kursverschiebung wird die Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungspauschale von 50 Euro pro gebuchten Kurs erstattet. Bei einer Stornierung des Kurses 14 bis drei Tage vor Kursbeginn fallen die Hälfte der Kursgebühr des ersten Kurses und die Verwaltungspauschalen für die anderen Kurse dem Kunden zu Lasten. Eine Stornierung oder Verschiebung des Kurses ist ab zwei Tage vor Kursbeginn nicht mehr möglich und die komplette Kursgebühr wird fällig und kann nicht zurückerstattet werden. Bei einer Stornierung entstehende Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
Es besteht kein Recht auf Rückerstattung der Kursgebühr, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt oder einen begonnenen Kurs abbricht. Verzögerungen oder ein verspäteter Beginn müssen schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls verliert der Kunde seinen Anspruch auf den Kursplatz.
3.2 Kündigung
Beide Vertragsparteien haben jederzeit das Recht, den geschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen einzuhalten. Eine ordentliche Kündigung eines Kurses während der vertraglich vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
Deutsch Aktiv behält sich das Recht vor, einen Kurs aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht anzubieten. Die Kursgebühr wird dem Teilnehmer vollständig erstattet und es wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
3.3 Anmeldebestätigung für die Beantragung eines Visums
Der Kunde erhält eine Teilnahmebestätigung für die Beantragung eines Visums, sobald er die Kursgebühr vollständig gezahlt hat, innerhalb von zwei Werktagen. Es obliegt der Pflicht des Kunden, sich zuvor über die Fristen, die zur Beantragung eines Visums in seinem Heimatland zu beachten sind, zu informieren und diese einzuhalten. Der Vertrag kann nur aufgehoben werden, wenn der Kunde nach Beantragung kein Visum erhält und vor Kursbeginn und spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Ablehnung durch die Botschaft den Ablehnungsbescheid vorlegt. Hierbei gelten die unter 3.1 beschriebenen Bedingungen und Fristen. Aus dem vorgelegten Ablehnungsbescheid muss eindeutig hervorgehen, dass dieser für den Vertragsnehmer bestimmt ist. Gegebenenfalls muss das Anschreiben der Botschaft beigefügt werden. Eine Rückzahlung des Geldes oder Stornierung des Vertrages ist nach Kursbeginn und / oder nach Erhalt des Visums nicht mehr möglich. Eine Rückzahlung von Kursgebühren von bereits gebuchten Folgekursen ist nach Erhalt des Visums und für die Dauer des Visums, das auf Grundlage der Kursteilnahme erteilt wurde, nicht möglich.
Kommt es zu Verzögerungen oder Verspätungen bei der Ausstellung des Visums, sodass der Kurs nicht zum ersten Tag angetreten werden kann, so muss dies schriftlich mitgeteilt werden. Hierbei gelten die unter 3.1 beschriebenen Bedingungen und Fristen.
4. Kurse, Termine und Prüfungen
4.1 Kursablauf und Kursplanung
Ein regulärer Kurs beinhaltet 20 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) in der Woche. Reguläre Kurse werden mit 4 Unterrichtseinheiten jeweils an den Wochentagen Montag bis Freitag in den Zeiten 8:00 bis 11:00 Uhr, 12:00 bis 15:00 Uhr oder 15:30 bis 18:30 Uhr abgehalten. Deutsch Aktiv behält sich das Recht vor, abweichende Kurszeiten und –längen bei Bedarf einzurichten.
Es gelten die folgenden Richtlinien:
- Ein regulärer Kurs mit 160 Unterrichtsstunden findet ab 8 Teilnehmern statt.
- Bei einer Teilnehmerzahl von 5 - 7 Teilnehmern findet der Kurs mit einem Umfang von ca. 130 Unterrichtseinheiten statt. Hierbei werden 16 Unterrichtseinheiten pro Woche abgehalten.
- Bei einer Teilnehmerzahl von 3 - 5 Teilnehmern findet der Kurs mit einem Umfang von ca. 100 Stunden statt. Hierbei werden 12 Unterrichtseinheiten pro Woche abgehalten.
Kommt ein Kurs nicht zustande, kann sich der Kursteilnehmer die gezahlte Kursgebühr zurückerstatten lassen.
Die Zuteilung einer Lehrkraft zu einem Kurs erfolgt durch die Schulleitung. Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch darauf, von einer bestimmten Lehrkraft unterrichtet zu werden. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Lehrkräfte zu wechseln und Kurse zusammenzulegen.
4.2 Termine, Feiertage, Ferienzeiten
Die Kursteilnehmer werden über anstehende Termine rechtzeitig informiert und müssen diese einhalten. Gesetzliche Feiertage innerhalb einer Kursphase werden ersatzlos gestrichen. Es besteht kein Anspruch darauf, die entfallenden Stunden nachzuholen. Die Ferienzeiten werden den Kursteilnehmern ebenfalls rechtzeitig sowohl persönlich mitgeteilt sowie auf der Homepage veröffentlicht.
4.3 Einstufungstest
Kunden, die eine Anmeldebestätigung für die Kurse A2, B1, B2 und C1 erhalten, nehmen an dem Einstufungstest teil. Ohne Anmeldebestätigung ist eine Teilnahme am Test nur nach vorheriger persönlicher Anmeldung und Zahlung der Prüfungsgebühr von 10 Euro möglich. Liegt keine Anmeldebestätigung vor, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Aufnahmetest. Der Aufnahmetest dient der Bewertung des sprachlichen Niveaus der Teilnehmer und der Zuordnung der Teilnehmer zu einer Kursstufe. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Kurs einer bestimmten Niveaustufe.
4.4 Leistungsüberprüfung
Während des Kurses sowie am Ende eines Kurses finden Leistungsüberprüfungen statt. Leistungsüberprüfungen während des Kurses dienen der Lehrkraft zur Überprüfung der Fortschritte der Kursteilnehmer. Hat die Lehrkraft Bedenken, dass der Kursteilnehmer ausreichende Kenntnisse erlangt hat, die ihm das Bestehen der Abschlussprüfung ermöglichen, kann sie die Schulleitung informieren. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Kursteilnehmer in einem anderen Kurs unterzubringen.
Abschlusstests dienen der Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten eines Kursteilnehmers nach der absolvierten Kursstufe. Gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden, darf der Kursteilnehmer keinen Kurs der nächst höheren Kursstufe besuchen. Insbesondere darf er nicht an der Aufnahmeprüfung teilnehmen, um den Zugang zu einer nächsthöheren Kursstufe zu erreichen. Erfolgreiche Abschlusstests, und damit der Zugang zur nächsten Kursstufe, behalten ihre Gültigkeit, auch wenn ein Folgekurs nicht im direkten Anschluss besucht wird.
4.5 Teilnahmebescheinigung nach dem Kurs
Nach dem Abschluss eines Kurses erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung über den absolvierten Kurs. Die im Abschlusstest erreichten Leistungen sind auf den Bescheinigungen vermerkt.
5. Pflichten der Kursteilnehmerin / des Kursteilnehmers
5.1 Anwesenheit
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen sowie den Anweisungen der Lehrkraft Folge zu leisten. Fehlt der Teilnehmer bei mehr als der Hälfte aller angebotenen Unterrichtseinheiten, kann dies zum Ausschluss des Teilnehmers beim Abschlusstest führen. Der Kurs gilt somit als nicht bestanden. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
5.2 Hausordnung und allgemeine Pflichten
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten. Er wird ausführlich über die Hausordnung informiert. Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, sämtliche Handlungen, die die Rechtsgüter Dritter schädigen oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts stören, zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers vom Kurs führen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Kursgebühr.
5.3 Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen
Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er über gültige Einreise- und Aufenthaltsgenehmigungen für die Dauer des Kurses verfügt. Der Kursteilnehmer hat die Pflicht, in der Bundesrepublik Deutschland geltendes Recht einzuhalten und sich an die Gesetze zu halten. Insbesondere muss er sich selbst um für ihn notwendige Versicherungen und Nachweise kümmern.
6. Haftung
Der Teilnehmer haftet für von ihm verursachte Schäden auch in den Räumlichkeiten des Sprachinstituts. Deutsch Aktiv ist für Schäden oder Verletzungen des Teilnehmers insbesondere bei außerschulischen Aktivitäten nicht haftbar zu machen. Darüber hinaus haftet Deutsch Aktiv nicht für den Ausfall von Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, fahrlässig verursachte oder sonstige von Deutsch Aktiv nicht zu vertretende Gründe.
7. Urheberrechte
Die im Unterricht verwendeten Materialien und dem Kursteilnehmer ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie oder Teile daraus dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Deutsch Aktiv oder der Lehrkraft nicht vervielfältigt, veröffentlicht, Dritten zur Verfügung gestellt, übersetzt werden oder zu anderen Zwecken, die nicht den Zwecken der Unterrichtung der Teilnehmer von Deutsch Aktiv dienen, verwendet werden. Insbesondere ist es untersagt, eine digitalisierte Form der urheberrechtlich geschützten Materialien für Dritte zum Download bereitzustellen.
8. Datenschutz
Mit der Anmeldung stimmt der Kunde zu, dass seine personenbezogenen Daten zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich geregelten Leistungen elektronisch erfasst, gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Er stimmt ebenfalls zu, dass er auch nach der erbrachten Leistung durch Deutsch Aktiv kontaktiert werden darf. Der Kunde hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft, Korrektur oder Löschung seiner gespeicherten Daten, wenn er dies schriftlich mitteilt.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Auf den Vertrag zwischen dem Kunden und Deutsch Aktiv Sprachinstitut ist deutsches Recht anwendbar. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Als Gerichtsstand wird Dortmund vereinbart.